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Themenübersicht:
> Teilhabe als nachbarschaftliches Anliegen
> Der SCSD und sein Institut / Leitfaden '"Machbarkeitsstudie''
> Schritt für Schritt zurück an den Arbeitsplatz
> Finanzdienstleistung im kirchlich-diakonischen Umfeld
> Verantwortliches Investment aus Überzeugung
> Soziale Teilhabe, Leistungen für Wohnraum
> Fondlösungen für Sozialimmobilien
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Teilhabe als nachbarschaftliches Anliegen
Teilhabe soll stärker gefördert werden – wieder einmal. Der Gesetzgeber will behinderte und pflegebedürftige Menschen darin unterstützen, ihr Wohnen und Arbeiten möglichst selbst zu bestimmen und zu gestalten, dabei auch unter sozialen Diensten frei auszuwählen.
Wohnraum jedoch ist vielerorts knapp - erst recht, wenn er barrierefrei und bezahlbar sein soll. Auch wenn Appartements geeignet sind, helfen sie noch nicht gegen Einsamkeit. Für nachbarschaftliche Wohnformen gibt es reichlich Ideen und viele praktische Beispiele, bereits bekannt als Mehrgenerationenhäuser, WGs aller Art und Baugenossenschaften. Auch Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind nicht leicht zu bekommen.
Der SCS-Diakonie möchte Interessierte zusammenbringen, ob sie sich nun für eine „Hausgemeinschaft“ als bewusst eingegangene Tür-an-Tür-Nachbarschaft entscheiden oder für einen „Bekanntenkreis“ als einem eng und zweckmäßig geknüpften Netzwerk in naher Umgebung.
Teilhabe hat viele Facetten. Sie verbindet thematisch auch unser Netzwerk Sozialwirtschaft.
Im Betrieb wird sie zum Eingliederungsmanagement (BKK Diakonie). In der Projektplanung sucht sie nach Finanzierungspartnern (Evangelische Bank). Oder wirbt um Investoren (Kirchliche Pensionskasse VERKA, Privatbankiers Hauck & Aufhäuser). Schließlich beeinflusst sie die Entwicklung sozialer Immobilien in Kommunen und kirchlichen Gemeinden (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon).
Lesen Sie darüber mehr von unseren Partnern in diesem Newsletter 3/2017.

Ihr Bernt Renzenbrink |
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Der SCSD und sein Institut
Wohnen und Arbeiten als solidarisches Projekt
Der SCS-Diakonie begleitet die Suche nach neuen Wohn- und Arbeitsformenformen. Anstöße kommen aus der lokalen Sozialarbeit wie z.B. Kirchengemeinden und finden dann dort ihren Rückhalt.
Sie führen junge wie alte Menschen zusammen, behinderte und nichtbehinderte Menschen, Familien wie Alleinerziehende mit Kindern, Menschen, die soziale Hilfe und Betreuung benötigen oder erst noch sesshaft werden wollen, wie Menschen, die eine ortsübliche Miete zahlen oder sich eine selbst genutzte Eigentumswohnung leisten können. Es braucht Unterstützer: Gemeinden oder Sozialeinrichtungen, die Grundstücke besitzen, Investoren, die sich finanziell beteiligen, Haupt- wie Ehrenamtliche, die diakonische Leistungen anbieten.
Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie sich für eine ambitionierte Nachbarschaft engagieren, in der jeder bei Bedarf jedem etwas zu geben hat, selbst dann, wenn sie oder er auf Zeit oder auf Dauer mit Handicaps umgehen muss. Doch wie lässt sich ein solches Vorhaben realisieren? Wer passt zu wem? Welche Erwartungen ergänzen sich? Wo liegen Risiken? Welche Förderer und Helfer werden benötigt? Welche ambulanten Dienste? Wie wären Netzwerke zu knüpfen?
Leitfaden "Machbarkeitsstudie"
Das neugegründete Institut des SCS-Diakonie „für Nachhaltigkeit, Leben und Wohnen“ hat einen Leitfaden zur Projektplanung erarbeitet. Sie finden ihn unter www.scs-diakonie.de/...
Er steht für einen ersten Schritt, bietet Gliederung und Ablaufplanung im Rahmen einer „Machbarkeitsstudie“, beginnend bei Inhalt und Zweck der Projektidee über Anforderungen an Grundstücke, Gebäude und Betrieb bis hin zur Finanzierung und Klärung der Gemeinnützigkeit. Nach diesem Leitfaden entwickelt und betreut das Institut Projekte. Es vermittelt zudem wissenschaftliche Begleitforschung.
www.scs-diakonie.de
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Schritt für Schritt zurück an den Arbeitsplatz
Nach längerer Krankheit zurück an den Arbeitsplatz – das ist kein einfacher Schritt. Um Beschäftigen den Wiedereinstieg zu erleichtern, gibt es das „Betriebliche Eingliederungsmanagement“, kurz BEM. Die BKK Diakonie steht Versicherten und Arbeitgebern dabei mit Rat und Tat zur Seite.
Das BEM gehört zu den Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers und muss Beschäftigten angeboten werden, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Nach der Genesung werden sie in der Maßnahme schrittweise wieder in den Arbeitsprozess eingebunden. In der Regel startet die Arbeitsaufnahme mit wenigen Stunden täglich und steigert sich entsprechend dem Leistungsvermögen bis zur vollen Erwerbstätigkeit. In dieser Zeit bekommt der Mitarbeiter weiterhin Geld von der Krankenversicherung.
Wichtig ist der BKK Diakonie, die Rückkehr in den Job mit allen Beteiligten gemeinsam gut zu gestalten und Perspektiven zu finden, um die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten dauerhaft zu sichern. Dazu gehört auch, die Arbeitssituation zu analysieren und Mitarbeitern bei Bedarf Hilfen anzubieten, damit sie ihre Aufgaben gut bewältigen können und nicht erneut erkranken. Möglichkeiten gibt es zahlreiche, vom ergonomischen Bürostuhl bis hin zu ergänzenden medizinischen und präventiven Leistungen.
Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein Kernthema der BKK Diakonie. Als erfahrener Experte in diesem Bereich unterstützen wir Arbeitgeber und Beschäftigte vor allem in sozialen Berufen und helfen beim Aufbau gesunder Unternehmen. Haben Sie Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement oder Interesse an unseren weiteren Angeboten? Dann rufen Sie uns gerne an. Ihr Ansprechpartner Stefan Wenzel ist erreichbar unter Tel. 030.46705 8500 und per E-Mail stefan.wenzel@bkk-diakonie.de.
Oder besuchen Sie uns im Internet unter: www.bkk-diakonie.de
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Evangelische Bank – spezialisierter Finanzdienstleister aus dem kirchlich-diakonischen Umfeld
Die Frage nach der Finanzierung sozialer Projekte gemeinnütziger Organisationen stellt die Verantwortlichen mit jeder Idee immer wieder vor neue Herausforderungen. Denn die Vorhaben sind vielfältig und die finanziellen Mittel bei den Trägern nicht immer ausreichend. Die Evangelische Bank unterstützt ihre Kunden insbesondere in den Bereichen Behinderten- und Altenhilfe in der Umsetzung von Inklusionsprojekten im Wohnungsbau mit passenden Finanzierungen und Finanzlösungen. Als Spezialdienstleister ist die Kirchenbank mit den Vorhaben ihrer Kunden gut vertraut und kennt die Problemstellungen, die im Rahmen der Gestaltung inklusiver Sozialräume zu bewältigen sind.
Die Evangelische Bank begleitet zum einen vielfältige Projekte im Rahmen der Kooperation zwischen diakonischen, gemeinnützigen oder privaten Trägern und Wohnungsbaugenossenschaften, die inklusive Wohnmodelle umsetzen, zum anderen aber auch kommunale oder genossenschaftliche Projekte, die bedarfsgerechten Wohnraum schaffen oder fördern.
Die nachhaltige, genossenschaftlich organisierte Wohnungswirtschaft bildet bereits heute in dem Kreditportfolio der Bank eine feste Größe und wird in den kommenden Jahren im Rahmen der alters- und behindertengerechten Quartierkonzepte weiterhin an Bedeutung gewinnen. Denn als führende Bank für Kirche, Diakonie, Gesundheits- und Sozialwirtschaft sieht sich die Evangelische Bank in der Verantwortung, nachhaltig und effizient ihre Kunden zu unterstützen und zu begleiten, um die Möglichkeit der Partizipation im Rahmen der nachhaltigen und modernen Wohnformen, die Wohnen, Soziales, Betreuung und Pflege in Einklang bringen, zu fördern.
Mehr über die Evangelische Bank und ihre Finanzierungsangebote erfahren Sie unter: www.eb.de/investieren
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Verantwortliches Investment aus Überzeugung
Als Berliner Spezialversicherer und institutioneller Investor im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge steht die VERKA seit über 90 Jahren mit ihrer Expertise für aktiv gelebte christliche Werte. Die Fokussierung auf Sozialverträglichkeit, Ökologie und Generationengerechtigkeit fließen in sämtliche Anlageentscheidungen ein. Finanzen, Glaube und Verantwortung – miteinander verbunden und so aktuell wie nie.
Die VERKA agiert unter dem Dach der Evangelischen Kirche in Deutschland. Diese leitet ihr Nachhaltigkeitsverständnis aus ihrem Auftrag ab, der in der Verkündigung des Evangeliums, im diakonischen Handeln und im Engagement für Gerechtigkeit, Frieden und Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung besteht. Die im Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche zusammengefassten Überlegungen lassen sich insgesamt auf nachhaltiges wirtschaftliches Handeln übertragen. Dazu heißt es: „Unter "sozialverträglich" ist die Anerkennung der Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen und die weltweite Beachtung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und Pflichten eines jeden Menschen zu verstehen. Unter "ökologisch" ist die Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung, nicht nur durch den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen zu verstehen. Mit „generationengerecht“ ist die Verantwortung für das Zusammenleben der jetzigen Generation in Gerechtigkeit und Frieden und für die Erhaltung der Entwicklungsmöglichkeiten der kommenden Generationen gemeint.“
Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der VERKA
Christliche Werte wie Sozialverträglichkeit, Ökologie und Generationengerechtigkeit bedeuten verantwortliches Investment und bilden die Grundlage für den gesamten Kapitalanlageprozess der VERKA.
Bei der Implementation ihrer Nachhaltigkeitsstrategie hat die VERKA in einem ersten Schritt Ausschlusskriterien für Staaten und Unternehmen definiert. Ausschlusskriterien für Staaten bestehen beispielsweise hinsichtlich Verstößen gegen Menschenrechte (insbesondere die Praktizierung der Todesstrafe) oder Korruption. Die Ausschlusskriterien für Unternehmen beinhalten unter anderem Verstöße gegen Arbeitsrechte oder kontroverse Wirtschaftspraktiken. Über die vorgegebenen Kriterien hinaus werden Kapitalanlagen ausgeschlossen, die sich direkt oder indirekt negativ auf die Gesellschaft, die Um-, Mit- und Nachwelt auswirken können oder dem Moral- und Werteverständnis der VERKA widersprechen.

Ergänzend zu den klassischen Anlagen nimmt der Bestand an alternativen Investments stetig zu. Hierzu zählen beispielsweise Themeninvestments in den Bereichen Erneuerbare Energien, Energienetze und -effizienzmaßnahmen, soziale Infrastruktur und Investitionen in den Bereichen Bildung und Mikrofinanz.
Auch bei der Immobilienanlage der VERKA werden die Nachhaltigkeitsziele und -anforderungen des Unternehmens berücksichtigt. Reduzierte CO2-Emissionen durch optimierte Energieeffizienzniveaus der Gebäude gelten als wichtige Investmentvoraussetzung. Mit der Beteiligung am Bau von Mikroapartment-Lösungen wird bezahlbarer Wohnraum für jungen Menschen in Städten geschaffen, welche in Verbindung mit alternativen Energie- und Mobilitätskonzepten richtungsweisend für die Zukunft sind. Die betreffenden Immobilien bieten ihren Mietern zusätzlich Gemeinschaftsbereiche, Fitness- und Waschräume etc., die das soziale Miteinander fördern. Die VERKA investiert neben Wohnimmobilien beispielsweise auch in Low-Budget-Hotelimmobilien. Die umweltfreundliche Sanierung des Unternehmenssitzes nach dem Standard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e. V. (DGNB) gehört zu den aktuellsten Aktivitäten, die das Nachhaltigkeitsprofil der VERKA komplettieren.
Ein solidarisches Miteinander
Die VERKA hat bereits seit langem in ihrem Unternehmensleitbild verankert, ökonomisch, ökologisch und sozial so zu handeln, dass sowohl für heutige und künftige Kundinnen und Kunden als auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Lebens- und Arbeitsbedingungen gesichert werden. Im familienfreundlichen internen Arbeitsalltag zeigt sich das unter anderem im flexiblen Umgang mit Teilzeitkräften, Heimarbeit und einem Kinderbetreuungs-Raum. Die verfolgte Digitalisierungsstrategie hilft moderne Arbeitsplätze langfristig zu sichern und durch papierlose interne und externe Kommunikation Ressourcen zu schonen.
Im gelebten Selbstverständnis der VERKA finden sich in Ergänzung zur reinen Kapitalanlage so schon heute viele Beispiele für nachhaltiges und solidarisches Wirtschaften und Handeln.
www.verka.de
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Soziale Teilhabe, Leistungen für Wohnraum
Durch das Bundesteilhabegesetz werden Leistungen zum Lebensunterhalt und Unterstützungsleistungen (Eingliederungshilfen) rechtlich getrennt und finanziert. Unterstützungsleistungen werden zukünftig verpflichtend im Rahmen des persönlichen Budgets vom Träger an den Berechtigten ausgezahlt, der dann für ihn notwendige Leistungen selbst beschafft und bezahlt.
Die Unterstützungsleistungen umfassen u. a. auch Leistungen für Wohnraum (§ 77 SGB IX). Damit soll sichergestellt werden, dass Wohnraum zur Führung eines möglichst selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebens zur Verfügung steht.
Menschen mit Behinderungen werden damit Marktteilnehmer auf dem Wohnungsmarkt mit Nachfrage nach adäquatem Wohnraum.
Akteure auf der Anbieterseite sind aktuell vor allem WfBM, deren Angebot an bisherigen „Wohnheimplätzen“ vermutlich nicht ausreichen wird, den zukünftig bestehenden Bedarf abzudecken. Vor allem ältere Wohnheime entsprechen häufig nicht den Anforderungen, wie sie durch das Bundesteilhabegesetz normiert werden.
Damit ergeben sich spannende Handlungsfelder (auch für andere Akteure als Anbieter von Wohnraum):
- Nach-/Umnutzung bisher kirchlich genutzter Immobilien (z. B. Pfarrhäuser)
- Zusammenarbeit/Koordination von Neubauprojekten (Geld- und Ideengeber, Grundstückseigentümer)
- Quartiers- und Stadtteilentwicklung in Zusammenarbeit mit den Kommunen • Entwicklung neuer Projekte/Objekte durch WfBM
- Mehrgenerationenhäuser/inklusive Wohnformen auch aufgrund des demografischen Wandels
Neben den klassischen Handlungsfeldern (Vertragsgestaltung/Finanzierung) spielen hier sicherlich auch gemeinnützigkeitsrechtliche Fragestellungen eine Rolle, bei denen wir gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
www.intecon.de
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HAUCK & AUFHÄUSER PRIVATBANKIERS KGaA
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers kann auf eine 221 Jahre lange Tradition zurückblicken. Das Haus ist aus der Fusion zweier traditionsreicher Privatbanken hervorgegangen: Georg Hauck & Sohn Bankiers in Frankfurt am Main, gegründet 1796, und Bankhaus H. Aufhäuser, seit 1870 in München am Markt. Die beiden Häuser schlossen sich 1998 zusammen. Hauck & Aufhäuser versteht sich als traditionsreiches und gleichzeitig modernes Privatbankhaus.
Die Bank mit Standorten in Frankfurt am Main, München, Hamburg, Köln und Düsseldorf konzentriert sich auf umfassende Fondsdienstleistungen für Financial und Real Assets in Deutschland und Luxemburg, die ganzheitliche Beratung und die Verwaltung von Vermögen privater und unternehmerischer Kunden, das Asset Management für institutionelle Investoren sowie die Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermögensverwaltern. Im Vordergrund der Geschäftstätigkeit steht die ganzheitliche und persönliche Beratung, auf deren Basis individuelle Lösungen entwickelt werden.
Im Bereich Real Assets betreut das Bankhaus sämtliche Produkte für Fondsinitiatoren, Asset Manager, Versorgungswerke, Pensionsfonds, Versicherungen, Family Offices und Stiftungen. In diesem Rahmen unterstützt das Bankhaus den SCSD e.V. durch die aktive Mitarbeit im Institut für Nachhaltigkeit, Leben und Wohnen (INLW) beratend etwa in Bezug auf eine Fondslösung für Sozialimmobilien. Hierbei handelt es sich um das Zusammenbringen von kirchlichen Immobilieneigentümer und -nutzern wie zum Beispiel diakonische Werke, die verschiedenste Veränderungs- und Neubaunotwendigkeiten sehen, mit kirchlichen Investoren wie zum Beispiel kirchliche Banken und kirchliche Pensionskassen. Die Erstellung der Machbarkeitsstudie, die zuletzt zum ersten Mal im Rahmen eines Angebotes an eine kirchliche Stiftung vorgestellt wurde, ist das erste konkrete Ergebnis der Zusammenarbeit mit dem SCSD e.V. . Somit ermöglicht uns diese Partnerschaft als spezialisierte Privatbank kirchliche, caritative und weitere gemeinnützige Einrichtungen auch über Fondslösungen ihren speziellen Finanzierungsbedarf bestmöglich zu decken.
www.hauck-aufhaeuser.com
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