Foto: Parochialkirche Berlin / Copyright www.kleimdesign.de

Bundesteilhabegesetz

Nachbarschaftlich Wohnen

 

Das Bundesteilhabegesetz unterstützt behinderte und pflegebedürftige Menschen darin, ihr Wohnen selbst zu bestimmen und zu gestalten, etwa unter sozialen Diensten frei auszuwählen.

Teilhabe wird nachbarschaftliches Anliegen

Wohnraum jedoch ist vielerorts knapp - erst recht, so er barrierefrei und bezahlbar sein soll. Selbst wenn Appartements geeignet sind, helfen sie noch nicht gegen Einsamkeit. Für nachbarschaftliche Wohnformen gibt es reichlich Ideen und viele praktische Beispiele, bereits bekannt als Mehrgenerationenhäuser, WGs aller Art und Baugenossenschaften.

Der SCS-Diakonie möchte Interessierte zusammenbringen, ob sie sich nun für eine „Hausgemeinschaft“ als bewusst eingegangene Tür-an-Tür-Nachbarschaft entscheiden oder für einen „Bekanntenkreis“ als einem eng und zweckmäßig geknüpften Netzwerk in naher Umgebung. Dazu gehören auch Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen.

Nachbarschaft tauscht Geben und Nehmen

Anstöße für barrierefreies, für soziales, für betreutes  Wohnen kommen aus lokaler Diakonie ebenso wie aus Kirchengemeinden - und finden dort ihren Rückhalt.

Sie führen junge wie alte Menschen zusammen, mit und ohne Behinderung, Familien wie Alleinerziehende mit Kindern, Menschen, welche soziale Hilfe und Betreuung benötigen, solche, die wieder sesshaft werden, und Menschen, die eine ortsübliche Miete zahlen oder sich eine selbst genutzte Eigentumswohnung leisten.

Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie sich für eine ambitionierte Nachbarschaft engagieren, in der jeder bei Bedarf jedem etwas zu geben hat, selbst dann, wenn sie oder er auf Zeit oder auf Dauer mit Handicaps umgehen muss.

Unterstützer bieten Grundstücke, Geld oder Dienste

Es braucht Unterstützer: Gemeinden oder Sozialeinrichtungen, die Grundstücke besitzen, Investoren, die sich finanziell beteiligen, Haupt- wie Ehrenamtliche, die diakonische Dienste anbieten, Integrationsfirmen, deren Leistungen u.a. Menschen mit Behinderungen ausführen.

Denn Teilhabe bedeutet auch Arbeiten. Der Gesetzgeber sieht es als Pendant zum Wohnen. Er fördert mit Zuschüssen Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt betreuen und beschäftigen.

SCS-Diakonie erarbeitet „Machbarkeitsstudie“

Doch wie lässt sich ein solches Vorhaben realisieren? Wer passt zu wem? Welche Erwartungen ergänzen sich? Wo liegen Risiken? Welche Förderer und Helfer werden benötigt? Welche ambulanten Dienste? Wie wären Netzwerke zu knüpfen?

Das SCSD-Institut „für Nachhaltigkeit, Leben und Wohnen“ hat einen Leitfaden zur Projektplanung erarbeitet.
"Hier der Leitfaden als PDF-Dokument zum herunterladen. (72 kb)"

Er steht für einen ersten Schritt, bietet Gliederung und Ablaufplanung im Rahmen einer „Machbarkeitsstudie“, beginnend bei Inhalt und Zweck der Projektidee über Anforderungen an Grundstücke, Gebäude und Betrieb über Finanzierung bis zur Klärung der Gemeinnützigkeit.

Nach diesem Leitfaden entwickelt und betreut das Institut Projekte. Es vermittelt zudem wissenschaftliche Begleitforschung.


Berlin im November 2017

Bernt Renzenbrink
Sozialpädagoge
Vorsitzender des SCS-Diakonie
ehemals Geschäftsführer diakonischer Unternehmen